Bonusheft Zahnarzt: Kontrolle bis 31. Dezember für mehr Zuschuss zum Zahnersatz
Gehen Sie als Erwachsener mindestens einmal im Kalenderjahr zur zahnärztlichen Untersuchung. Dann steigt der Festzuschuss der Krankenkasse für Zahnersatz von 60 auf 70 Prozent nach fünf Jahren und auf 75 Prozent nach zehn Jahren. Wir erinnern Sie vor Jahresende.
- Frist
- Jedes Jahr bis 31. Dezember
- Stand
- Mit der offiziellen Quelle abgeglichen: 20. Oktober 2026
Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen? Fehlt eine Untersuchung in einem Kalenderjahr, kann der höhere Zuschuss für Zahnersatz entfallen. Für die 75 Prozent kann die Krankenkasse in begründeten Ausnahmefällen eine einmalige Unterbrechung in zehn Jahren akzeptieren.
Nach § 55 Sozialgesetzbuch V zahlt die gesetzliche Krankenkasse einen Festzuschuss von 60 Prozent zum Zahnersatz. Wer regelmäßig zur Kontrolle geht, bekommt mehr: 70 Prozent bei Untersuchungen in den letzten fünf Jahren und 75 Prozent bei Untersuchungen in den letzten zehn Jahren ohne Unterbrechung. Ab 18 Jahren zählt mindestens eine Untersuchung in jedem Kalenderjahr.
So gehen Sie vor
- Prüfen Sie im Bonusheft, ob in diesem Kalenderjahr schon eine Untersuchung eingetragen ist.
- Wenn nicht, vereinbaren Sie einen Termin vor dem 31. Dezember. Kurz vor Jahresende sind Termine oft knapp.
- Nehmen Sie das Bonusheft mit und lassen Sie die Untersuchung eintragen.
- Bewahren Sie das Bonusheft gut auf. Sie brauchen es, wenn Sie Zahnersatz bekommen.
Häufige Fragen
Wie oft muss ich für das Bonusheft zum Zahnarzt?
Ab 18 Jahren mindestens einmal in jedem Kalenderjahr. Für Versicherte unter 18 Jahren zählen die Untersuchungen in jedem Kalenderhalbjahr.
Wie viel Zuschuss bekomme ich mit dem Bonusheft?
Statt 60 Prozent bekommen Sie 70 Prozent des Festzuschusses nach fünf Jahren regelmäßiger Untersuchungen und 75 Prozent nach zehn Jahren. Voraussetzung ist auch, dass Ihr Gebisszustand regelmäßige Zahnpflege erkennen lässt.
Was passiert, wenn ich ein Jahr vergessen habe?
Dann kann der höhere Zuschuss entfallen. Für die 75 Prozent kann die Krankenkasse in begründeten Ausnahmefällen eine einmalige Unterbrechung in zehn Jahren akzeptieren. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.
Offizielle Quelle: gesetze-im-internet.de (öffnet in einem neuen Tab)
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