Gesundheits-Check-up und Hautkrebs-Screening ab 35 Jahren
Gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren können alle drei Jahre einen Gesundheits-Check-up machen lassen und alle zwei Jahre ein Hautkrebs-Screening. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten. Es gibt keinen festen Termin, wir erinnern Sie an die Möglichkeit.
- Frist
- Keine feste Frist
- Stand
- Mit der offiziellen Quelle abgeglichen: 20. Oktober 2026
Der Gesundheits-Check-up soll häufige Krankheiten früh erkennen, vor allem Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankungen und Diabetes. Gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren haben alle drei Jahre Anspruch darauf. Das Hautkrebs-Screening übernehmen die Krankenkassen seit 2008 ab 35 Jahren alle zwei Jahre.
So gehen Sie vor
- Überlegen Sie, wann Sie den letzten Check-up und das letzte Hautkrebs-Screening hatten.
- Vereinbaren Sie einen Termin in Ihrer Hausarztpraxis. Für das Hautkrebs-Screening können Sie auch in eine Hautarztpraxis gehen.
- Bringen Sie Ihre Gesundheitskarte mit.
- Fragen Sie in der Praxis, ob sich Check-up und Hautkrebs-Screening an einem Termin verbinden lassen.
Häufige Fragen
Wie oft zahlt die Krankenkasse den Check-up?
Ab 35 Jahren alle drei Jahre. Versicherte von 18 bis 34 Jahren können den Check-up einmal in Anspruch nehmen.
Wie oft gibt es das Hautkrebs-Screening?
Gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren haben alle zwei Jahre Anspruch darauf.
Ändern sich die Regeln bald?
Der Gemeinsame Bundesausschuss prüft beide Angebote bis Ende 2027. Bis zu einer neuen Entscheidung gelten die bisherigen Regeln.
Offizielle Quelle: g-ba.de (öffnet in einem neuen Tab)
Prüfen, ob das Sie betrifft, und Erinnerung einrichtenDie Inhalte dienen nur der Information und sind keine Rechts- oder Steuerberatung.