Wohngeld beantragen – gilt erst ab dem Antragsmonat

Mieterinnen und Mieter mit kleinem Einkommen haben möglicherweise Anspruch auf Wohngeld. Es wird ab dem Ersten des Monats gezahlt, in dem Sie den Antrag stellen, nicht rückwirkend. Es wird meist für 12 Monate bewilligt.

Frist
Keine feste Frist
Stand
Mit der offiziellen Quelle abgeglichen: 20. Oktober 2026

Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen? Für Monate vor dem Antrag gibt es kein Wohngeld. Stellen Sie den Antrag deshalb im selben Monat, in dem Sie Wohngeld brauchen, und stellen Sie den Weiterleistungsantrag vor dem Ende des Bewilligungszeitraums.

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten für selbst genutztes Wohneigentum (Lastenzuschuss). Ob Sie Anspruch haben, hängt von der Zahl der Haushaltsmitglieder, dem Einkommen und der Miete ab. Wer bestimmte andere Sozialleistungen bekommt, zum Beispiel Grundsicherungsgeld, bekommt in der Regel kein Wohngeld.

So gehen Sie vor

  1. Prüfen Sie mit einem Wohngeldrechner Ihres Bundeslandes, ob Sie möglicherweise Anspruch haben.
  2. Stellen Sie den Antrag bei der Wohngeldbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde. In vielen Ländern geht das auch online.
  3. Stellen Sie den Antrag noch im Monat, ab dem Sie Wohngeld brauchen. Fehlende Unterlagen können Sie nachreichen.
  4. Legen Sie Nachweise über Einkommen, Miete und Haushaltsmitglieder bei.
  5. Stellen Sie rechtzeitig vor dem Ende des Bewilligungszeitraums einen Weiterleistungsantrag.

Häufige Fragen

Wird Wohngeld rückwirkend gezahlt?

Nein. Der Bewilligungszeitraum beginnt am Ersten des Monats, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Für frühere Monate gibt es kein Wohngeld.

Für wie lange wird Wohngeld bewilligt?

In der Regel für 12 Monate. Bei voraussichtlich gleichbleibenden Verhältnissen kann es bis zu 24 Monate sein. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen.

Können auch Rentnerinnen und Rentner Wohngeld bekommen?

Ja, möglicherweise. Entscheidend sind Einkommen, Miete und Haushaltsgröße. Prüfen Sie Ihren Anspruch bei der Wohngeldbehörde.

Offizielle Quelle: gesetze-im-internet.de (öffnet in einem neuen Tab)

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