Grundsteuer: Raten am 15. Februar, Mai, August und November

Eigentümer von Wohnungen, Häusern und Grundstücken zahlen die Grundsteuer in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Die Beträge stehen im Grundsteuerbescheid.

Frist
Jedes Jahr: 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November
Stand
Mit der offiziellen Quelle abgeglichen: 21. Oktober 2026

Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen? Bei verspäteter Zahlung erhebt die Gemeinde Säumniszuschläge.

Die Grundsteuer zahlen Eigentümer an die Gemeinde, in Hamburg an das Finanzamt. Sie wird zu je einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Kleine Beträge bis 15 Euro im Jahr kann die Gemeinde auf einen Termin legen. Die Termine aus Ihrem Grundsteuerbescheid gehen vor.

So gehen Sie vor

  1. Suchen Sie den aktuellen Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde heraus. Dort stehen Beträge und Termine.
  2. Erteilen Sie der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat oder richten Sie Daueraufträge ein.
  3. Möchten Sie lieber einmal im Jahr zahlen, beantragen Sie die Jahreszahlung zum 1. Juli. Der Antrag muss bis zum 30. September des Vorjahres bei der Gemeinde sein.
  4. Vermieten Sie die Wohnung, können Sie die Grundsteuer in der Regel über die Betriebskosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Häufige Fragen

Kann ich die Grundsteuer einmal im Jahr zahlen?

Ja, auf Antrag zum 1. Juli in einem Betrag. Der Antrag muss spätestens am 30. September des Vorjahres gestellt werden.

Gilt das auch in Hamburg?

Ja. Hamburg hat ein eigenes Grundsteuergesetz, die Raten sind aber ebenfalls am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. In Hamburg zahlen Sie an das Finanzamt. Maßgeblich sind die Termine aus Ihrem Bescheid.

Offizielle Quelle: gesetze-im-internet.de (öffnet in einem neuen Tab)

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