Witwenrente und Witwerrente beantragen – Fristen und Sterbevierteljahr

Nach dem Tod des Ehepartners haben Sie möglicherweise Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Die Rente gibt es nur auf Antrag. Sie wird höchstens für 12 Kalendermonate rückwirkend gezahlt.

Frist
Keine feste Frist
Stand
Mit der offiziellen Quelle abgeglichen: 20. Oktober 2026

Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen? Wenn Sie den Antrag später als 12 Kalendermonate nach dem Tod stellen, wird die Rente nicht mehr für die ganze Zeit nachgezahlt. Ältere Monate gehen verloren.

Witwen und Witwer haben möglicherweise Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Sterbevierteljahr dauert bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Todesmonat. In dieser Zeit wird die Rente in gleicher Höhe wie die Rente des Verstorbenen gezahlt, und eigenes Einkommen wird nicht angerechnet.

So gehen Sie vor

  1. Hat Ihr Partner oder Ihre Partnerin schon Rente bezogen, können Sie innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod einen Vorschuss beantragen. Das Formular gibt es beim Renten Service der Deutschen Post AG. Oft stellt das Bestattungsinstitut diesen Antrag.
  2. Stellen Sie den Antrag auf Witwen- oder Witwerrente bei der Deutschen Rentenversicherung, online oder in einer Beratungsstelle.
  3. Halten Sie die Sterbeurkunde, die Heiratsurkunde und die Versicherungsnummern bereit.
  4. Stellen Sie den Antrag spätestens 12 Kalendermonate nach dem Tod, damit die Rente vollständig nachgezahlt wird.
  5. Prüfen Sie den Bescheid. Teilen Sie der Rentenversicherung eigenes Einkommen mit, wenn Sie danach gefragt werden.

Häufige Fragen

Bis wann muss ich die Witwenrente beantragen?

Sie können sich bis zu 12 Kalendermonate nach dem Tod Zeit lassen. So lange wird die Rente rückwirkend gezahlt. Bei einem späteren Antrag gehen ältere Monate verloren.

Was ist das Sterbevierteljahr?

Die Zeit bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Todesmonat. In dieser Zeit wird die Witwen- oder Witwerrente in gleicher Höhe wie die Rente des Verstorbenen gezahlt. Eigenes Einkommen wird nicht angerechnet.

Gibt es einen Vorschuss auf die Witwenrente?

Ja, wenn Ihr Partner oder Ihre Partnerin schon Rente bezogen hat. Den Vorschuss können Sie innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod beantragen. Das Formular gibt es beim Renten Service der Deutschen Post AG.

Offizielle Quelle: deutsche-rentenversicherung.de (öffnet in einem neuen Tab)

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