Altersrente beantragen – am besten 3 Monate vor Rentenbeginn

Die Rente kommt nicht automatisch. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag etwa 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen. Bei einem zu späten Antrag wird die Rente möglicherweise erst ab dem Antragsmonat gezahlt.

Frist
Keine feste Frist
Stand
Mit der offiziellen Quelle abgeglichen: 21. Oktober 2026

Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen? Wird die Rente erst nach dem Ende des dritten Kalendermonats nach Erfüllung der Voraussetzungen beantragt, wird sie erst ab dem Monat des Antrags gezahlt. Frühere Monate gehen verloren.

Die Regelaltersgrenze steigt schrittweise auf 67 Jahre. Wer 35 Versicherungsjahre hat, kann die Altersrente für langjährig Versicherte möglicherweise schon ab 63 bekommen, dann aber in der Regel mit Abschlägen. In jedem Fall müssen Sie die Rente beantragen.

So gehen Sie vor

  1. Prüfen Sie Ihren Versicherungsverlauf und lassen Sie fehlende Zeiten früh klären, zum Beispiel Ausbildung oder Kindererziehung.
  2. Lassen Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung beraten, wann Sie frühestens und ohne Abschläge in Rente gehen können.
  3. Stellen Sie den Antrag etwa 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn.
  4. Am schnellsten geht der Antrag online über die Online-Services der Deutschen Rentenversicherung. Hilfe gibt es auch bei Beratungsstellen, Versichertenältesten und Gemeindeverwaltungen.
  5. Halten Sie Ihre Versicherungsnummer, Ihre Steuer-Identifikationsnummer und Ihre Bankverbindung bereit.

Häufige Fragen

Wann sollte ich meine Rente beantragen?

Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt etwa 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn. Dann hat sie genug Zeit, den Antrag zu bearbeiten.

Was passiert, wenn ich die Rente zu spät beantrage?

Die Rente beginnt nur dann mit dem Monat, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind, wenn Sie sie bis zum Ende des dritten Kalendermonats danach beantragen. Bei einem späteren Antrag wird sie erst ab dem Antragsmonat gezahlt.

Ab wann kann ich in Rente gehen?

Die Regelaltersgrenze liegt bei 67 Jahren, für Jahrgänge vor 1964 etwas früher. Mit 35 Versicherungsjahren ist eine Altersrente möglicherweise ab 63 mit Abschlägen möglich. Ihre persönlichen Daten erfahren Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

Offizielle Quelle: gesetze-im-internet.de (öffnet in einem neuen Tab)

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