Steuererklärung mit Steuerberater: Frist Ende Februar des übernächsten Jahres
Erstellt eine Steuerberatung oder ein Lohnsteuerhilfeverein Ihre Erklärung, gilt eine längere Frist bis Ende Februar des übernächsten Jahres. Die Erklärung 2025 ist bis zum 1. März 2027 fällig, weil der 28. Februar 2027 ein Sonntag ist.
- Frist
- Jedes Jahr bis 28. Februar
- Stand
- Mit der offiziellen Quelle abgeglichen: 21. Oktober 2026
Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen? Das Finanzamt setzt bei verspäteter Abgabe in der Regel einen Verspätungszuschlag fest: 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer (abzüglich Vorauszahlungen und Steuerabzüge) für jeden angefangenen Monat, mindestens 25 Euro pro Monat.
Lassen Sie Ihre Steuererklärung von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellen, haben Sie mehr Zeit. Die Frist endet am letzten Tag im Februar des zweiten Jahres nach dem Steuerjahr. Das Finanzamt kann die Erklärung im Einzelfall aber früher anfordern.
So gehen Sie vor
- Beauftragen Sie die Steuerberatung rechtzeitig, am besten im Frühjahr nach dem Steuerjahr.
- Geben Sie alle Belege vollständig ab: Einnahmen, Ausgaben, Kontoauszüge, Bescheinigungen.
- Achten Sie auf Post vom Finanzamt: Bei einer Vorabanforderung gilt eine eigene, kürzere Frist.
- Prüfen und unterschreiben Sie die Erklärung, bevor die Steuerberatung sie übermittelt.
Häufige Fragen
Bis wann muss die Steuererklärung 2025 mit Steuerberater abgegeben werden?
Bis zum 1. März 2027. Der 28. Februar 2027 ist ein Sonntag, deshalb endet die Frist am nächsten Werktag.
Kann das Finanzamt die Erklärung früher verlangen?
Ja. Das Finanzamt kann die Erklärung vorab anfordern. Dann gilt die Frist aus dem Schreiben des Finanzamts.
Gilt die längere Frist auch mit Lohnsteuerhilfeverein?
Ja. Die längere Frist gilt für Erklärungen, die von Steuerberatungen oder Lohnsteuerhilfevereinen erstellt werden.
Offizielle Quelle: gesetze-im-internet.de (öffnet in einem neuen Tab)
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