Freiwillige Steuererklärung: vier Jahre Zeit, 2022 noch bis 31. Dezember 2026

Arbeitnehmer ohne Abgabepflicht können eine Steuererklärung freiwillig abgeben und oft Geld zurückbekommen. Dafür haben Sie vier Jahre Zeit: Die Erklärung für 2022 muss bis zum 31. Dezember 2026 beim Finanzamt sein.

Frist
Jedes Jahr bis 31. Dezember
Stand
Mit der offiziellen Quelle abgeglichen: 20. Oktober 2026

Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen? Nach dem 31. Dezember können Sie für das Jahr, das dann vier Jahre zurückliegt, keine freiwillige Erklärung mehr abgeben. Eine mögliche Erstattung ist dann verloren.

Wer nur Arbeitslohn bezieht und nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann trotzdem eine Einkommensteuererklärung abgeben (Antragsveranlagung). Das lohnt sich oft, zum Beispiel bei Fahrtkosten, Arbeitsmitteln oder einem Jobwechsel im Laufe des Jahres. Es gilt die Festsetzungsfrist von vier Jahren. Für 2022 endet sie am 31. Dezember 2026.

So gehen Sie vor

  1. Prüfen Sie, für welche Jahre Sie noch keine Erklärung abgegeben haben. Jetzt möglich sind die Jahre 2022 bis 2025.
  2. Besorgen Sie die Lohnsteuerbescheinigungen der betreffenden Jahre. Die Daten finden Sie auch in „Mein ELSTER“ über den Belegabruf.
  3. Sammeln Sie Belege, zum Beispiel für Fahrten zur Arbeit, Arbeitsmittel, Fortbildungen oder Spenden.
  4. Übermitteln Sie die Erklärung über ELSTER. Beginnen Sie mit dem ältesten Jahr, weil dessen Frist zuerst endet.
  5. Die Erklärung muss vor Fristende beim Finanzamt eingehen. Speichern Sie die Übertragungsbestätigung.

Häufige Fragen

Wie viele Jahre rückwirkend kann ich eine Steuererklärung abgeben?

Bei einer freiwilligen Erklärung vier Jahre. Für 2022 geht das bis zum 31. Dezember 2026, für 2026 bis zum 31. Dezember 2030.

Gibt es einen Verspätungszuschlag bei einer freiwilligen Erklärung?

Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, hat keine Abgabefrist bis 31. Juli. Es zählt nur die Frist von vier Jahren.

Kann eine freiwillige Erklärung zu einer Nachzahlung führen?

Ja, das ist möglich. Bei Arbeitnehmern ohne weitere Einkünfte kommt es aber häufig zu einer Erstattung.

Offizielle Quelle: finanzamt-bw.fv-bwl.de (öffnet in einem neuen Tab)

Prüfen, ob das Sie betrifft, und Erinnerung einrichten

Die Inhalte dienen nur der Information und sind keine Rechts- oder Steuerberatung.