Riester-Zulage beantragen – bis 31. Dezember für das vorletzte Jahr
Wenn Sie einen Riester-Vertrag haben: Den Zulagenantrag müssen Sie bis zum Ende des zweiten Jahres nach dem Beitragsjahr beim Anbieter stellen. Bis 31. Dezember 2026 gilt das für das Beitragsjahr 2024.
- Frist
- Jedes Jahr bis 31. Dezember
- Stand
- Mit der offiziellen Quelle abgeglichen: 20. Oktober 2026
Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen? Nach dem 31. Dezember verfällt die Zulage für das Beitragsjahr von vor zwei Jahren. Mit einem Dauerzulagenantrag passiert das nicht mehr.
Für einen Riester-Vertrag zahlt der Staat möglicherweise eine Grundzulage und Kinderzulagen. Die Zulage gibt es nur auf Antrag. Der Antrag muss bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres nach dem Beitragsjahr beim Anbieter eingehen. Am einfachsten ist ein Dauerzulagenantrag: Dann beantragt der Anbieter die Zulage jedes Jahr für Sie.
So gehen Sie vor
- Prüfen Sie, ob Sie bei Ihrem Riester-Anbieter schon einen Dauerzulagenantrag gestellt haben.
- Wenn nicht: Fordern Sie den Zulagenantrag bei Ihrem Anbieter an und füllen Sie ihn aus.
- Schicken Sie den Antrag rechtzeitig vor dem 31. Dezember an den Anbieter, damit er pünktlich eingeht.
- Stellen Sie gleich einen Dauerzulagenantrag, damit Sie keine Frist mehr verpassen.
- Teilen Sie dem Anbieter Änderungen mit, zum Beispiel Heirat oder die Geburt eines Kindes.
Häufige Fragen
Bis wann kann ich die Riester-Zulage beantragen?
Bis zum Ende des zweiten Kalenderjahres nach dem Beitragsjahr. Für Beiträge aus 2024 also bis 31. Dezember 2026.
Was ist ein Dauerzulagenantrag?
Damit beauftragen Sie Ihren Anbieter, die Zulage jedes Jahr für Sie zu beantragen. Sie müssen dann nicht mehr jedes Jahr einen neuen Antrag stellen.
Wo stelle ich den Antrag?
Bei dem Anbieter Ihres Riester-Vertrags. Bei Wohn-Riester gehen manche Anträge direkt an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Offizielle Quelle: gesetze-im-internet.de (öffnet in einem neuen Tab)
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