Freistellungsauftrag: Zinsen und Dividenden bis 1.000 Euro steuerfrei

Mit einem Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank bleiben Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag ohne Steuerabzug: 1.000 Euro im Jahr, für zusammen veranlagte Ehepaare 2.000 Euro.

Frist
Keine feste Frist
Stand
Mit der offiziellen Quelle abgeglichen: 20. Oktober 2026

Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen? Ohne Freistellungsauftrag behält die Bank Kapitalertragsteuer ein. Sie können die zu viel gezahlte Steuer über die Einkommensteuererklärung zurückholen.

Für Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden gilt der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro im Jahr, für zusammen veranlagte Ehepaare 2.000 Euro. Damit die Bank keine Steuer abzieht, erteilen Sie ihr einen Freistellungsauftrag. Ohne Ihre Steuer-Identifikationsnummer ist er nicht wirksam.

So gehen Sie vor

  1. Prüfen Sie, bei welchen Banken und Depots Sie Zinsen oder Dividenden bekommen.
  2. Verteilen Sie den Pauschbetrag auf diese Banken. Insgesamt dürfen es höchstens 1.000 Euro sein, bei Ehepaaren 2.000 Euro.
  3. Erteilen Sie den Freistellungsauftrag im Online-Banking oder mit dem Formular Ihrer Bank. Geben Sie Ihre Steuer-Identifikationsnummer an.
  4. Passen Sie die Aufteilung an, wenn Sie ein Konto schließen oder ein neues eröffnen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag?

1.000 Euro im Jahr. Für Ehepaare mit Zusammenveranlagung gilt ein gemeinsamer Betrag von 2.000 Euro.

Kann ich mehrere Freistellungsaufträge erteilen?

Ja, bei mehreren Banken. Die Summe darf den Sparer-Pauschbetrag aber nicht übersteigen.

Offizielle Quelle: gesetze-im-internet.de (öffnet in einem neuen Tab)

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