Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beim Jobcenter beantragen
Wenn Ihr Geld nicht zum Leben reicht, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Grundsicherungsgeld, das frühere Bürgergeld. Es gibt keine Zahlung für die Zeit vor dem Antrag. Der Antrag wirkt aber auf den Ersten des Antragsmonats zurück.
- Frist
- Keine feste Frist
- Stand
- Mit der offiziellen Quelle abgeglichen: 20. Oktober 2026
Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen? Für Monate vor dem Antragsmonat gibt es kein Grundsicherungsgeld. Stellen Sie den Antrag deshalb noch im selben Monat, in dem Sie Hilfe brauchen.
Grundsicherungsgeld ist die Leistung für erwerbsfähige Menschen, deren Einkommen und Vermögen nicht für den Lebensunterhalt reichen. Es kann auch ergänzend zu Arbeitslosengeld oder einem niedrigen Lohn gezahlt werden. Kinder in der Familie können zusätzlich Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen, zum Beispiel für Klassenfahrten oder das Mittagessen.
So gehen Sie vor
- Stellen Sie den Antrag beim Jobcenter, online oder vor Ort.
- Stellen Sie den Antrag noch in dem Monat, ab dem Sie Hilfe brauchen.
- Reichen Sie danach die Unterlagen ein, zum Beispiel Kontoauszüge, Mietvertrag und Einkommensnachweise.
- Beantragen Sie für Ihre Kinder auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe beim Jobcenter.
- Lesen Sie den Bescheid genau und halten Sie Termine beim Jobcenter ein.
Häufige Fragen
Ab wann gibt es Grundsicherungsgeld?
Der Antrag wirkt auf den Ersten des Monats zurück, in dem Sie ihn stellen. Für Zeiten vor diesem Monat gibt es keine Leistung.
Ist Grundsicherungsgeld dasselbe wie Bürgergeld?
Ja, Grundsicherungsgeld ist der neue Name im Gesetz für die Leistung, die früher Bürgergeld hieß. Zuständig ist weiterhin das Jobcenter.
Offizielle Quelle: gesetze-im-internet.de (öffnet in einem neuen Tab)
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