Umsatzsteuer-Voranmeldung bis zum 10. Tag nach dem Voranmeldungszeitraum

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen übermitteln die Umsatzsteuer-Voranmeldung bis zum 10. Tag nach Ende des Monats oder Quartals und zahlen die Vorauszahlung. Mit Dauerfristverlängerung gilt ein Monat mehr. Die Erinnerung kommt monatlich.

Frist
Jeden Monat bis zum 10.
Stand
Mit der offiziellen Quelle abgeglichen: 20. Oktober 2026

Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen? Bei verspäteter Abgabe kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Bei verspäteter Zahlung fallen Säumniszuschläge an.

Unternehmen, die Umsatzsteuer berechnen, melden die Steuer regelmäßig vorab an. Grundsätzlich gilt das Kalendervierteljahr. Betrug die Umsatzsteuer im Vorjahr mehr als 9.000 Euro, ist der Kalendermonat der Voranmeldungszeitraum. Lag sie bei höchstens 2.000 Euro, kann das Finanzamt von der Voranmeldung befreien.

So gehen Sie vor

  1. Klären Sie, ob Sie monatlich oder vierteljährlich abgeben. Das steht in der Regel in den Schreiben des Finanzamts.
  2. Erfassen Sie Umsätze und Vorsteuer des abgelaufenen Monats oder Quartals in Ihrer Buchhaltung.
  3. Übermitteln Sie die Voranmeldung elektronisch über ELSTER bis zum 10. Tag nach Ende des Zeitraums.
  4. Zahlen Sie die berechnete Vorauszahlung bis zum selben Tag an das Finanzamt.
  5. Brauchen Sie regelmäßig mehr Zeit, beantragen Sie eine Dauerfristverlängerung. Monatszahler leisten dafür eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorauszahlungen des Vorjahres.

Häufige Fragen

Was ist die Dauerfristverlängerung?

Auf Antrag verlängert das Finanzamt die Frist für Abgabe und Zahlung um einen Monat. Den Antrag stellen Sie bis zum Termin der ersten Voranmeldung, für die er gelten soll.

Gilt die Frist auch bei vierteljährlicher Abgabe?

Ja. Die Voranmeldung für ein Quartal ist am 10. Tag nach Ende des Quartals fällig, also zum Beispiel am 10. Januar für das 4. Quartal. Die anderen Monatserinnerungen können Sie dann als erledigt markieren.

Müssen Kleinunternehmer eine Voranmeldung abgeben?

Nein. Für Kleinunternehmer gelten die Pflichten zur Voranmeldung grundsätzlich nicht.

Offizielle Quelle: gesetze-im-internet.de (öffnet in einem neuen Tab)

Prüfen, ob das Sie betrifft, und Erinnerung einrichten

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