Hund in Niedersachsen: Haftpflicht, Chip, Hunderegister und Sachkunde

In Niedersachsen braucht jeder Hund ab sechs Monaten einen Mikrochip und eine Haftpflichtversicherung. Der Hund muss vor Vollendung des siebten Lebensmonats im Zentralen Register gemeldet sein. Wer zum ersten Mal einen Hund hält, braucht einen Sachkundenachweis.

Frist
Keine feste Frist
Stand
Mit der offiziellen Quelle abgeglichen: 21. Oktober 2026

Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen? Ohne Versicherung, Chip und Registrierung halten Sie den Hund nicht nach den Regeln des Niedersächsischen Hundegesetzes. Holen Sie fehlende Schritte so schnell wie möglich nach.

Das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) gilt für alle Hunde. Für jeden Hund, der älter als sechs Monate ist, brauchen Sie eine Haftpflichtversicherung und einen Mikrochip. Außerdem müssen Sie den Hund im Zentralen Register melden. Neue Hundehalter müssen ihre Sachkunde nachweisen.

So gehen Sie vor

  1. Schließen Sie eine Haftpflichtversicherung ab: mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.
  2. Lassen Sie den Hund mit einem Mikrochip kennzeichnen. Eine Tätowierung reicht nicht.
  3. Melden Sie den Hund vor Vollendung des siebten Lebensmonats im Zentralen Register an, online unter hunderegister-nds.de, telefonisch oder schriftlich. Ist der Hund bei der Aufnahme schon älter als sechs Monate, melden Sie ihn innerhalb eines Monats.
  4. Wenn Sie zum ersten Mal einen Hund halten: Legen Sie die theoretische Sachkundeprüfung vor der Aufnahme des Hundes ab und die praktische im ersten Jahr.
  5. Melden Sie den Hund außerdem bei Ihrer Gemeinde zur Hundesteuer an.

Häufige Fragen

Brauche ich in Niedersachsen eine Hundehaftpflicht?

Ja, für jeden Hund, der älter als sechs Monate ist. Die Mindestversicherungssumme beträgt 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden (§ 5 NHundG).

Wer braucht keinen Sachkundenachweis?

Wer in den letzten zehn Jahren vor der Aufnahme des Hundes mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat, braucht keinen Sachkundenachweis. Weitere Ausnahmen stehen in § 3 NHundG.

Reicht die Registrierung bei einem privaten Haustierregister?

Nein. Die Meldung an das Niedersächsische Hunderegister ist trotzdem Pflicht.

Offizielle Quelle: laves.niedersachsen.de (öffnet in einem neuen Tab)

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