Führerschein-Umtausch: Kartenführerscheine von 2002 bis 2004 bis 19. Januar 2027

Kartenführerscheine, die von 2002 bis 2004 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2027 gegen einen neuen Führerschein getauscht werden. Danach verliert das alte Dokument seine Gültigkeit. Das Ausstellungsdatum steht auf dem Führerschein. Wer vor 1953 geboren ist, hat unabhängig vom Ausstellungsjahr bis zum 19. Januar 2033 Zeit.

Frist
Einmalig bis 19. Januar 2027
Stand
Mit der offiziellen Quelle abgeglichen: 21. Oktober 2026

Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen? Nach Ablauf der Frist verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit (§ 24a Fahrerlaubnis-Verordnung). Die Fahrerlaubnis der Klasse B selbst ist unbefristet. Sie brauchen aber ein gültiges Dokument und sollten den Umtausch schnell nachholen.

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen schrittweise gegen den neuen, auf 15 Jahre befristeten Führerschein getauscht werden. Die Fristen stehen in Anlage 8e der Fahrerlaubnis-Verordnung. Für Kartenführerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 endet die Frist am 19. Januar 2027. Eine neue Prüfung ist für den Umtausch nicht vorgesehen.

So gehen Sie vor

  1. Sehen Sie auf Ihrem Kartenführerschein nach, wann er ausgestellt wurde.
  2. Wenn das Jahr 2002, 2003 oder 2004 ist, beantragen Sie den Umtausch bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts.
  3. Fragen Sie dort nach, welche Unterlagen Sie brauchen und ob ein Termin nötig ist. Üblich sind Ausweis, ein aktuelles biometrisches Passfoto und der alte Führerschein.
  4. Planen Sie die Bearbeitungszeit ein und stellen Sie den Antrag nicht erst kurz vor der Frist.
  5. Tragen Sie nach dem Umtausch das Ablaufdatum des neuen Führerscheins in der App ein.

Häufige Fragen

Wann muss ich meinen Kartenführerschein umtauschen?

Es zählt das Ausstellungsjahr. 2002 bis 2004: bis 19. Januar 2027. 2005 bis 2007: bis 19. Januar 2028. 2008: bis 19. Januar 2029. 2009: bis 19. Januar 2030. 2010: bis 19. Januar 2031. 2011: bis 19. Januar 2032. 2012 bis 18. Januar 2013: bis 19. Januar 2033.

Was gilt für alte Papierführerscheine?

Bei Papierführerscheinen zählt das Geburtsjahr. Für die Jahrgänge 1953 und jünger sind die Fristen bereits abgelaufen. Wer vor 1953 geboren ist, hat bis zum 19. Januar 2033 Zeit – das gilt für Papier- und Kartenführerscheine.

Muss ich für den Umtausch eine neue Prüfung machen?

Nein. Es wird nur das Dokument getauscht. Die Fahrerlaubnis der Klasse B ist unbefristet. Der neue Führerschein ist 15 Jahre gültig.

Offizielle Quelle: gesetze-im-internet.de (öffnet in einem neuen Tab)

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